Hier sind wir insbesondere in folgenden Bereichen tätig:
♦ Beratung vor dem Abschluss eines Ehevertrages
♦ Ehescheidungsverfahren einschl. Beratung vor, während und nach einer Scheidung
♦ Scheidung von eingetragenen Lebenspartnerschaften/gleichgeschlechtlichen Ehen
♦ Begleitung und Überprüfung des Versorgungsausgleichsverfahrens
♦ Vermögensauseinandersetzung, insbesondere Zugewinnausgleich
♦ Unterhaltsrecht bei Trennung und Scheidung (Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt)
♦ Sorgerecht (z.B. Einräumung gemeinsamer elterlicher Sorge, Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil)
♦ Regelung des Umgangsrechts Rechte der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
Im Familienrecht steht Ihnen Fachanwalt für Familienrecht Dr. Carsten Loscher zur Verfügung.