Familienrecht

Hier sind wir insbesondere in folgenden Bereichen tätig:

♦ Beratung vor dem Abschluss eines Ehevertrages

♦ Ehescheidungsverfahren einschl. Beratung vor, während und nach einer Scheidung

♦ Scheidung von eingetragenen Lebenspartnerschaften/gleichgeschlechtlichen Ehen

♦ Begleitung und Überprüfung des Versorgungsausgleichsverfahrens

♦ Vermögensauseinandersetzung, insbesondere Zugewinnausgleich

♦ Unterhaltsrecht bei Trennung und Scheidung (Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt)

♦ Sorgerecht (z.B. Einräumung gemeinsamer elterlicher Sorge, Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil)

♦ Regelung des Umgangsrechts Rechte der nichtehelichen Lebensgemeinschaft

 

Im Familienrecht steht Ihnen Fachanwalt für Familienrecht Dr. Carsten Loscher zur Verfügung.

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