Im Tätigkeitsschwerpunkt Bau- und Architektenrecht sind wir insbesondere in folgenden Bereichen tätig:
♦ Gestaltung von BGB-Vertrag oder VOB/B Vertrag, Bau- und Bauträgerverträgen
♦ Realisierung von Abschlags- und Schlusszahlungen
♦ Sicherungsmöglichkeiten bei Nichtzahlung des Auftraggebers
♦ Nachträgliche Absicherung des Auftrages - Sicherungsbürgschaft § 648a BGB
♦ Probleme durch Baubehinderungen
♦ Mangelhafte Vertragserfüllung und Gewährleistung (vorzeitige Vertragsbeendigung, Ersatzvornahme, Minderung, Schadensersatz, Verstoß gegen allgemein anerkannte Regeln der Technik)
♦ Verletzung von Prüfungs- und Mitteilungsverpflichtungen
♦ Abnahme, Gefahrenübergang, Wegfall der Vorleistungspflicht, Teilabnahme, Beweislastumkehr, Verjährungsbeginn
♦ Zusätzliche Leistungen/Leistungen ohne Auftrag, Nachträge Vergütung, Fälligkeit, Skonto, Abschlagszahlungen, Sicherungsmittel, Schlussrechnung, Schlusszahlung, Bauhandwerkersicherungsgesetz
♦ Durchführung von gerichtlichen Beweissicherungsverfahren
Als Ansprechpartner stehen Ihnen Rechtsanwalt Jürgen Bandte zur Verfügung.