Das Arbeitsrecht ist der Teil der Rechtsordnung, der die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie zwischen Arbeitnehmerkollektiven (Gewerkschaften, Betriebsvertretungen) und ihren Verhandlungspartnern auf der Arbeitgeberseite regelt.
Wir vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber im gesamten Arbeitsrecht.
Auszugsweise sind die folgenden Felder zu nennen:
♦ Arbeitsverträge
♦ Lohnzahlungen
♦ Urlaubsansprüche
♦ Abmahnungen
♦ Kündigung des Arbeitsverhältnisses
♦ Betriebsübergang etc.
Wichtig:
Will sich der Arbeitnehmer gegen eine Kündigung wehren, muss er innerhalb von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen.
Erhebt der Arbeitnehmer nicht innerhalb von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage, gilt die Kündigung als von Anfang an wirksam.
Dies gilt auch dann, wenn die Kündigung eigentlich ganz offensichtlich wegen schwerer Mängel unwirksam ist.
Als Ansprechpartner steht Ihnen Fachwanwalt für Arbeitsrecht Jürgen Bandte zur Verfügung.
Im Tätigkeitsschwerpunkt Bau- und Architektenrecht sind wir insbesondere in folgenden Bereichen tätig:
♦ Gestaltung von BGB-Vertrag oder VOB/B Vertrag, Bau- und Bauträgerverträgen
♦ Realisierung von Abschlags- und Schlusszahlungen
♦ Sicherungsmöglichkeiten bei Nichtzahlung des Auftraggebers
♦ Nachträgliche Absicherung des Auftrages - Sicherungsbürgschaft § 648a BGB
♦ Probleme durch Baubehinderungen
♦ Mangelhafte Vertragserfüllung und Gewährleistung (vorzeitige Vertragsbeendigung, Ersatzvornahme, Minderung, Schadensersatz, Verstoß gegen allgemein anerkannte Regeln der Technik)
♦ Verletzung von Prüfungs- und Mitteilungsverpflichtungen
♦ Abnahme, Gefahrenübergang, Wegfall der Vorleistungspflicht, Teilabnahme, Beweislastumkehr, Verjährungsbeginn
♦ Zusätzliche Leistungen/Leistungen ohne Auftrag, Nachträge Vergütung, Fälligkeit, Skonto, Abschlagszahlungen, Sicherungsmittel, Schlussrechnung, Schlusszahlung, Bauhandwerkersicherungsgesetz
♦ Durchführung von gerichtlichen Beweissicherungsverfahren
Als Ansprechpartner stehen Ihnen Rechtsanwalt Jürgen Bandte zur Verfügung.
Hier sind wir insbesondere in folgenden Bereichen tätig:
♦ Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
♦ Planung und Regelung der vorweggenommenn Erbfolge
♦ Erstellung von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
♦ Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft
♦ Beantragung eines Erbscheins und Vertretung in Erbscheinserteilungsverfahren
♦ Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
♦ Geltendmachung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen sowie Vermächtnissen
♦ Umgang mit Testamentsvollstreckern und amtlichen Betreuern
Im Erbrecht steht Ihnen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Jürgen Bandte zur Verfügung.
Hier sind wir insbesondere in folgenden Bereichen tätig:
♦ Beratung vor dem Abschluss eines Ehevertrages
♦ Ehescheidungsverfahren einschl. Beratung vor, während und nach einer Scheidung
♦ Scheidung von eingetragenen Lebenspartnerschaften/gleichgeschlechtlichen Ehen
♦ Begleitung und Überprüfung des Versorgungsausgleichsverfahrens
♦ Vermögensauseinandersetzung, insbesondere Zugewinnausgleich
♦ Unterhaltsrecht bei Trennung und Scheidung (Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt)
♦ Sorgerecht (z.B. Einräumung gemeinsamer elterlicher Sorge, Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil)
♦ Regelung des Umgangsrechts Rechte der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
Im Familienrecht steht Ihnen Fachanwalt für Familienrecht Dr. Carsten Loscher zur Verfügung.
Im Tätigkeitsschwerpunkt Gesellschaftsrecht sind wir insbesondere in folgenden Bereichen tätig:
♦ Recht der Personengesellschaften (insbes. KG, GmbH & Co. KG, GbR)
♦ Recht der Kapitalgesellschaften (insbes. GmbH, AG)
♦ Beratung bei der Rechtsformenwahl Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
♦ Haftungsfragen
♦ Auseinandersetzung zwischen Gesellschaftern Auseinandersetzung zwischen Gesellschaft und Gesellschafter
Als Ansprechpartner steht Ihnen Rechtsanwalt Jürgen Bandte zur Verfügung.
Im Bereich Mediations und Cooperative Praxis steht Ihnen Rechtsanwalt und Mediator Dr. Carsten Loscher zur Verfügung.
Die Cooperative Praxis ist ein freiwilliges außergerichtliches Konfliktbearbeitungsverfahren, bei dem die Parteien, mit jeweils ihrem in Cooperativer Praxis ausgebildeten Anwalt gemeinsam eine Einigung erarbeiten. Das Verfahren der Cooperativen Praxis eignet sich insbesondere für die Lösungen komplexer familienrechtlicher Probleme ohne langwierige und teure Gerichtsverfahren.
Im Mietrecht sind wir insbesondere in folgenden Bereichen tätig:
♦ Wohnungsmietverträge
♦ Gewerbemietvertrag
♦ Besichtigungsrecht des Vermieters
♦ Mängelhaftung (z.B. Mietminderung)
♦ Kündigung, Nachmieter, Mietkaution Schönheitsreparaturen (Renovierungspflichten des Mieters oder Vermieters)
♦ Nebenkostenabrechnung
♦ Mieterhöhungen
♦ Gebrauchsrechte des Mieters
Im Wohnungseigentumsrecht sind wir insbesondere in folgenden Bereichen tätig:
♦ Prüfung und gerichtlichen Anfechtung von rechtswidrigen Beschlüssen der Eigentümerversammlung
♦ Prüfung und außergerichtlichen/gerichtlichen Beanstandung von Wohngeldjahresabrechnungen
♦ Prüfung und außergerichtlichen/gerichtlichen Beanstandung von Maßnahmen des Verwalters
♦ außergerichtlichen/gerichtlichen Abwehr nicht berechtigter Ansprüche und Umlagen
♦ Abwahl und Neuwahl des Verwalters der Prüfung der Entlastung des Verwalters/Verwaltungsbeirates
♦ Prüfung und Erstellung des Wirtschaftsplanes der Erstellung von ordnungsgemäßen Wohngeldabrechnungen
♦ Geltendmachung berechtigter Ansprüche einzelner Eigentümer
♦ Vorbereitung von ordentlichen und außerordentlichen Eigentümerversammlungen
♦ Vorbereitung und Umsetzung von Versammlungsbeschlüssen
♦ Durchsetzung von Ansprüchen der Gemeinschaft
Im Miet- und Wohungseigentumsrecht recht steht Ihnen Rechtsanwältin Frau Anna-Maria Fett zur Verfügung.
Hier sind wir insbesondere in folgenden Bereichen tätig:
♦ Verkehrsordnungswidrigkeiten (Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsunterschreitunge, Fahrverbote)
♦ Ordnungswidrigkeiten im Gewerberecht, Waffenrecht, Umweltrecht u.a.
♦ Verantwortlichkeit von Firmen und Firmenmitarbeitern
♦ Gewinnabschöpfung
Als Ansprechpartner steht Ihnen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Ricke zur Verfügung.
Im Strafrecht und im Ordnungswidrigkeitenrecht sind wir insbesondere in folgenden Bereichen tätig:
♦ Verteidigung im Ermittlungsverfahren (Durchsuchung, Telefonüberwachung, Haftbefehl, Vernehmungen durch Strafverfolgungsbehörden)
♦ Verkehrsstrafrecht (Entzug der Fahrerlaubnis, Fahrverbot, Trunkenheitsfahrt)
♦ Betäubungsmittelstrafrecht, Kapitalstrafrecht, Sexualstraftaten
♦ Jugendstrafverfahren
♦ Strafvollstreckung (z.B. Anträge auf vorzeitige Entlassung, Aufschub Haftantritt)
♦ Strafvollzug (z.B. Briefkontrolle, Zellenbelegung)
♦ Nebenklage und Adhäsionsverfahren (Wahrung der Rechte des/der Geschädigten im Strafprozess)
♦ Beratung und Vertretung von Zeugen (z.B. Aussage- und Zeugnisverweigerungsrechte)
Als Ansprechpartner steht Ihnen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Ricke zur Verfügung.
Bitte beachten Sie unser Merkblatt für den Bereich des Strafrechts!
Außerhalb unserer Bürozeiten können Sie in strafrechlichen Notfällen Herrn Dr. Ricke erreichen unter: 0177 578 585 7
Im Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht sind wir insbesondere bei der Unfallregulierung bishin zur gerichtlichen Durchsetzung tätig.
Dies betrifft zunächst vorwiegend die zivilrechtliche Durchsetzung von
- Fahrzeugschaden
- Nutzungsausfallschaden
- Schmerzensgeld
- Wertminderung
- Abwicklung von Personenschäden etc.
Im Verkehrsrecht steht Ihnen Rechtsanwältin Anna-Maria Fett zur Verfügung.
Für die mit Unfällen oft einhergehenden Ordnungswidrigkeitenverfahren steht Ihnen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Ricke zur Verfügung.
Hier sind wir insbesondere in folgenden Bereichen tätig:
♦ Durchsetzung von Rechten aus dem Versicherungsverhältnis (z.B. Verstoß gegen Anzeigepflichten, Nichtzahlung von Versicherungsprämien)
♦ Sachversicherungsrecht (z.B. Feuerversicherung, Wohngebäudeversicherung, Hausratversicherung, Kfz-Kaskoversicherung)
♦ Haftpflichtversicherungsrecht (Allgemeine Haftpflichtversicherung, Kfz-Haftpflichtversicherung, Arzthaftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherungen Selbständiger)
♦ Rechtsschutzzversicherung
Im Versicherungsrecht steht Ihnen Rechtsanwältin Anna-Maria Fett zur Verfügung.