Das Arbeitsrecht ist der Teil der Rechtsordnung, der die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie zwischen Arbeitnehmerkollektiven (Gewerkschaften, Betriebsvertretungen) und ihren Verhandlungspartnern auf der Arbeitgeberseite regelt.
Wir vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber im gesamten Arbeitsrecht.
Auszugsweise sind die folgenden Felder zu nennen:
♦ Arbeitsverträge
♦ Lohnzahlungen
♦ Urlaubsansprüche
♦ Abmahnungen
♦ Kündigung des Arbeitsverhältnisses
♦ Betriebsübergang etc.
Wichtig:
Will sich der Arbeitnehmer gegen eine Kündigung wehren, muss er innerhalb von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen.
Erhebt der Arbeitnehmer nicht innerhalb von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage, gilt die Kündigung als von Anfang an wirksam.
Dies gilt auch dann, wenn die Kündigung eigentlich ganz offensichtlich wegen schwerer Mängel unwirksam ist.
Als Ansprechpartner steht Ihnen Fachwanwalt für Arbeitsrecht Jürgen Bandte zur Verfügung.