Erbrecht

Hier sind wir insbesondere in folgenden Bereichen tätig:

♦ Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen

♦ Planung und Regelung der vorweggenommenn Erbfolge

♦ Erstellung von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

♦ Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft

♦ Beantragung eines Erbscheins und Vertretung in Erbscheinserteilungsverfahren

♦ Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft

♦ Geltendmachung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen sowie Vermächtnissen

♦ Umgang mit Testamentsvollstreckern und amtlichen Betreuern

 

Im Erbrecht steht Ihnen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Jürgen Bandte zur Verfügung.

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