Hier sind wir insbesondere in folgenden Bereichen tätig:
♦ Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
♦ Planung und Regelung der vorweggenommenn Erbfolge
♦ Erstellung von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
♦ Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft
♦ Beantragung eines Erbscheins und Vertretung in Erbscheinserteilungsverfahren
♦ Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
♦ Geltendmachung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen sowie Vermächtnissen
♦ Umgang mit Testamentsvollstreckern und amtlichen Betreuern
Im Erbrecht steht Ihnen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Jürgen Bandte zur Verfügung.